Corona-Pandemie und das Arbeitsrecht
Der Bundes Tag hat am 13.03.2020 das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelung für das Kurzarbeitergeld beschlossen.
Das Gesetz wirkt rückwirkend ab dem 01.03.2020. Bis zu diesem Datum kann rückwirkend Kurzarbeitergeld bei der der örtlich zuständigen Bundesargentur für Arbeit entweder online oder per Vordruck der Argenturen beantragt werden. Wenn das Unternehmen während oder aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie wirtschaftliche Rückgänge und Einbußen verzeichnen und deshalb ihre Arbeitnehmer nicht mehr in vollem Umfang beschäftigen können und dadurch betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden können.
Für weitere konkrete Fragen zur Kurzarbeit, wenden Sie sich bitte direkt an uns.